Embach und Nehls Collection GmbH
Lange Straße 32, 17489 Greifswald
Styles@Faschion GmbH
Lange Straße 46/48, 17489 Greifswald
Telefon: 03834 – 89 73 89
www.e-n-online.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Embach & Nehls Collection GmbH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Embach und Nehls Collection GmbH, Lange Straße 32, 17489 Greifswald (kurz: E&N) und dem jeweiligen Käufer gelten ausschließlich die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Einzelhandel“ (kurz: AGB) von E&N. Käufer im Sinne dieser AGB sind hierbei:
• voll geschäftsfähige Privatpersonen ab 18 Jahre,
• minderjährige Privatpersonen (unter 18 Jahre, im Rahmen des Taschengeldes),
• Firmen, die die Ware zum Verbrauch einkaufen.
Die hier gelieferten Waren sind ausdrücklich nicht zum gewerblichen Wiederverkauf bestimmt. Es gelten unsere im jeweiligen Ladenlokal aushängenden AGB in der zum Zeitpunkt des Einkaufes bestehenden Fassung. Der Käufer akzeptiert unsere AGB durch Einkauf in der betreffenden Filiale. Änderungen dieser AGB bleiben ausdrücklich vorbehalten und sind jederzeit möglich.
Alle Preise verstehen sich in Euro, incl. der jeweils geltenden gesetzlicher Mehrwertsteu- er (derzeit 19 %), und ab der jeweiligen Filiale in Greifswald, Schwerin, Neubrandenburg, Wismar oder Berlin.
Alle Angaben zu unseren Produkten und Leistungen sind freibleibend. Zwischenverkauf, Preisänderungen oder Irrtum vorbehalten. Kleine Änderungen und Verbesserungen am Produkt, wie etwa bei der jeweiligen Farbe, Größe, Waschung, Design, Material, Schnitt, oder Gewicht, vorbehalten.
Neue Bekleidung mit intensiver Färbung (z.B. Farbe schwarz, rot, dunkelblau) „kann“ produktionsbe- dingt ausfärben, und auf andere Stoffe oder ähnliches abfärben. Dieser Effekt lässt nach mehre- ren Wäschen nach, oder verschwindet evtl. ganz. Eine mögliche Ausfärbung stellt keinen Mangel an der Ware dar. Die Ware sollte anfangs einzeln, und später mit gleichfarbigen Kleidungsstücken gewaschen werden. Wachempfehlungen auf den an der Ware angebrachten Etiketten sind in jedem Fall zu beachten.
Die Ware stellt keine “Schutzbekleidung” zum “Gefahrenschutz am Arbeitsplatz” dar, wie sie in der Industrie teilweise rechtlich vorgeschrieben ist, und darf hierfür ausdrücklich nicht verwendet werden. Stoffe und Materialien sind für den normalen Gebrauch bestimmt, und für einen Arbeitseinsatz mit hoher Belastung der Ware nicht geeignet. Bei normaler Belastung und Arbeiten ohne vorgeschrie- bene Schutzpflicht ist arbeitstypische Ware wie Jeans, Shirts, T-Shirts, Socken, Schuhe, Hemden, usw. auch als Arbeitskleidung einsetzbar. Kein Mangel ist die naturgemäß meist schnellere Abnutzung der Ware bei Einsatz als Arbeitskleidung.
Die Darbietung der Produkte und Leistungen in unseren Filialen stellt kein Angebot seitens E&N im rechtlichen Sinne dar, sondern dient zur Abgabe eines präzisen Angebotes (sog. invitatio ad offerendum) seitens des Kunden. Ein Kaufvertrag zwischen E&N und Käufer kommt durch Übergabe der Ware zustande. Der Erhalt der Ware wird hierbei durch den Käufer mit der sofortigen Zahlung (Bar oder Bankeinzug) bestätigt.
Der Kaufpreis ist bei Einkauf sofort fällig. Für den Einkauf gelten folgende Zahlungsweisen: Barzahlung, oder Bankeinzug (Vorlage Maestro-/EC-/GirocardundPersonalausweis) mit Abbuchung sofort.
Die Zahlung erfolgt “netto Kasse”, d.h. ohne einen Abzug vom Rechnungswert.
Bei Zahlung per Bankeinzug erhält E&N vom Käufer eine schriftliche Einzugsermächtigung mit allen benötigten Konten- und Adressdaten des Käufers. Der Käufer sorgt zum Zeitpunkt des Einkaufs in der Filiale für ausreichende Kontodeckung zum Zahlungstermin.
Wird der Abbuchungsbetrag unserem Konto wieder belastet, durch Rückgabe seitens der Bank des Käufers (fehlende Kontodeckung, falsch mitgeteilte Kontoverbindung) oder durch den Käufer selbst (unberechtigter Wider- spruch), trägt der Käufer die hieraus entstande- nen Bank- und Verwaltungskosten von insgesamt 6,- €.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezah- lung Eigentum von E&N.
Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Produktverpackungen sind mit Sorgfalt zu öffnen. Dabei ist alles zu unterlassen, was den Wert der Ware beeinträchtigt. Etiketten dürfen nicht von der Ware gelöst, und Krawatten nicht gebunden werden. Das Tragen und Nutzen der Ware ist erst gestattet, sobald sich der Käufer für das Behalten der Ware entscheidet. Offensichtli- che Mängel sind innerhalb 3 Tagen durch Anzeige im jeweiligen Ladenlokal zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung, jedoch sofort nach Entdecken, E&N mitzuteilen.
Bei berechtigter Beanstandung hat E&N die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlie- ferung. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Vergütung des Kaufpreises, oder Rückgän- gigmachung des Kaufvertrages verlangen. Eine Einschränkung der sich aus §§ 474 ff. BGB ergebenden Rechte des Kunden ist mit vorste- hender Vereinbarung nicht verbunden.
E&N gewährt bei allen Einkäufen ein beschränktes Rückgaberecht für die sich im Neuzustand befindende Ware (= ungetragen und unversehrt) innerhalb von 1 Woche nach Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen. Dies gilt ausdrücklich nicht für reduzierte Ware. Hierbei ist der Kassenbon vorzulegen. Eine Rücknahme von bereits getragenen oder nicht unversehrten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausge- schlossen. Die E&N haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand unmit- telbar entstanden sind; insbesondere haftet die E&N nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrläs- sigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen des Produkthaftungsgeset- zes beruht. Des Weiteren gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Soweit in diesen Bestimmungen von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, sind auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhem- mung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelun- gen der Ziffer 8 nicht verbunden.
E&N übernimmt keine Haftung für durch Waschen oder Tragen verursachte Abfärbung auf andere Kleidungsstücke, Stoffe, Polster oder sonstige Gegenstände. Ebenso keine Haftung bei unsachgemäßem Gebrauch oder zweckentfremdeter Verwendung der Ware, sowie bei Einsatz der Ware als Arbeitskleidung.
Für diese AGB, sowie für alle Angelegenheiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen E&N und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der jeweilige Filialstandort.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestim- mungen nicht berührt.